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Theorieprüfung

Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden.

Locker

Zur Prüfstelle sind mitzunehmen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Benachrichtigungsschreiben vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten / Landratsamt
  • Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule über den theoretischen Mindestunterricht
  • Bargeld oder EC-Karte für die Prüfgebühr

Bitte nutzt die Möglichkeit am Tag der Theorie-Prüfung auch gleich die Gebühr für die Praktische-Prüfung zu entrichten.

Lehrgänge und fachbezogene Weiterbildungen / Seminare

Ab 5 / 10 Teilnehmern (seminarabhängig) bieten wir separate Lehrgänge
und fachbezogene Weiterbildungen / Seminare an.
Gern auch in ihren Räumen!

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