A1 - Motorrad
Alter:
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder:
bis 125 cm³ Hubraum, Motorleistung max. 11 kW/ 15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (auch mit Beiwagen
bis 125 cm³ Hubraum, Motorleistung max. 11 kW/ 15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (auch mit Beiwagen
Dreiräder:
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Beinhaltet:
Klasse AM
Ausbildung
Theorie:
12
Doppelstunden
á 90 Min.
Grundstoff
4
Doppelstunden
á 90 Min.
Zusatzstoff
Praktisch:
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.
5
Fahrstunden
á 45 Min.
Überland
4
Fahrstunden
á 45 Min.
Autobahn
3
Fahrstunden
á 45 Min.
Dämmerung / Dunkelheit
Prüfung
Theorie:
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
Praktisch:
45 Minuten
Wissenswertes
- Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
- Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
top