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A1 - Motorrad

Alter:
ab 16 Jahre

 

Leichtkrafträder:
bis 125 cm³ Hubraum, Motorleistung max. 11 kW/ 15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (auch mit Beiwagen

 

Dreiräder:
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

 

Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt

 

Beinhaltet:
Klasse AM

 

Ausbildung

 

Theorie:
12
Doppelstunden
á 90 Min.
Grundstoff

 

4
Doppelstunden
á 90 Min.
Zusatzstoff

 

Praktisch:
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.
5
Fahrstunden
á 45 Min.
Überland

 

4
Fahrstunden
á 45 Min.
Autobahn

 

3
Fahrstunden
á 45 Min.
Dämmerung / Dunkelheit

 

Prüfung

 

Theorie:
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden

 

Praktisch:
45 Minuten

 

Wissenswertes

 

  • Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
  • Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
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