B - PKW
Alter:
ab 18 Jahre (kann mit 17 1/2 beantragt werden)
ab 17 Jahre (begleitetes fahren)
ab 17 Jahre (begleitetes fahren)
Anhänger:
bis 750 kg mit Anhängern über 750 kg ist die Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Beinhaltet:
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Ausbildung
Theorie:
12
Doppelstunden
á 90 Min.
Grundstoff
2
Doppelstunden
á 90 Min.
Zusatzstoff
Praktisch:
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.
5
Fahrstunden
á 45 Min.
Überland
4
Fahrstunden
á 45 Min.
Autobahn
3
Fahrstunden
á 45 Min.
Dämmerung / Dunkelheit
Prüfung
Theorie:
3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
Praktisch:
1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
45 Minuten „Schwitzen“ – Prüfung bestanden
Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben
45 Minuten „Schwitzen“ – Prüfung bestanden
Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben
Wissenswertes
Im Falle einer Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien. Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (Schlüsselzahl 78, Spalte 12 im Führerschein).
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