BF17 - PKW
Aktuelle Studien belegen, dass viele Jugendliche zugeben, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, sich im Beisein eines erfahrenen Begleiters, Fahrerfahrung anzueignen.
Alter:
ab 17 Jahre (kann mit 16 1/2 beantragt werden)
Klasse:
Beantragung für B, B96 und BE
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Beinhaltet:
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Ausbildung/ Prüfung
Vorraussetzung
- Einverständnis der gesetzlichen Vertreter
- min. eine Begleitperson muss benannt werden.
(weitere Begleitpersonen können benannt werden)
Wissenswertes
- Nach bestandener Prüfung erhält man anstelle des Führerscheins eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese gilt nur für Deutschland!
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.
Begleitperson
Alter:
ab 30 Jahre
Vorbesitz:
min. 5 Jahre Klasse B oder entsprechend deutsche, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
Punkte:
max. 1
Tipp: Sie wollen Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 werden, haben aber 2 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg)?
Kein Problem! Mit dem Fahreignungsseminar können Sie einen Punkt abbauen und den Fahranfänger begleiten.
Wissenswertes
Die Begleitperson muss die 0,5 Promille-Regelung beachten und darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel und Substanzen stehen (Anlage zu § 24a StVG).
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