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Gemeinsam den Weg zum Führerschein planen.

  • Erstellung eines individuellen Ausbildungsablaufs
  • Kostenaufstellung / Finanzierungsplan
  • Auswahl des passenden Fahrzeugs,
    Auswahl Fahrlehrer / Fahrlehrerin?
  • Hilfe bei der Beschaffung erforderlicher Unterlagen

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Unterlagen Zusammentragen :

Für die Antragstellung in den PKW und Motorrad – Klassen wird bei Ersterwerb des Führerscheins benötigt:

  • Personalausweis / Reisepass
  • biometrisches Passbild (35x45mm)
  • Sehtest (kostenlos)
  • Erste-Hilfe-Kurs für die Klassen A & B (kostenfrei)
  • Prüfstelle DEKRA oder TÜV angeben
  • zusätzlich bei begleitetes Fahren ab 17 – BF17 müssen:
  • Kopien vom Personalausweis und Führerschein aller Begleiter (für Berlin max. 3 Personen) beigebracht

Eine erziehungsberechtigte Person muss bei Antragstellung anwesend sein

Bei Erweiterung auf die LKW – C / CE – C1 / C1E  sind beizubringen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • biometrisches Passbild (35x45mm)
  • vorhandener Führerschein Klasse B
  • Erste-Hilfe-Kurs (1 Tag)
  • ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung – 1 Jahr gültig
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten – 2 Jahre gültig
  • Prüfstelle DEKRA oder TÜV angeben

Antrag stellen:

Der Führerschein muss beim zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegen-heiten oder dem Landratsamt beantragt werden!

Die Bearbeitungszeit beträgt für Berlin derzeit bis zu 6 Wochen. Erst nach Bescheid können die theoretische- und praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Antrag ist nach Ausstellung 1 Jahr gültig, nach Bestehen der theoretischen Prüfung verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Unabhängig von der Antragstellung kann die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Theorie:

Die theoretische Ausbildung ist bei uns komplett im Grundbetrag der jeweiligen Klasse enthalten und kann beliebig oft wiederholt werden. Zeitgemäße Ausbildungsmittel wie aktuelle Computerprogramme, anschauliche Modelle wie auch Großleinwand-Bildübertragungen, erleichtern das Lernen und schaffen eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

…durch ein „rollendes System“ ist ein individueller Soforteinstieg jederzeit möglich!

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des gesetzl. Mindestalters abgelegt werden.

Praktische Ausbildung:

Gleichlaufend zur Theorie besteht die Möglichkeit die praktische Ausbildung zu beginnen.

Es kann zwischen verschiedensten Fahrzeug-kategorien im Pkw-Bereich () gewählt werden. Automatik-Fahrzeuge stehen in drei Kategorien zur Verfügung.

Für die Motorradausbildung halten wir neue und für jeden das passende Kraftrad bereit.

Unser Fuhrpark für Klassen C / CE & C1 / C1E – ohne Worte!

Eine gute Ausbildung ist die sicherste Grundlage für das Bestehen der praktischen Führerscheinprüfung. Praktische Fahrtermine werden individuell auf Wunsch des Fahrschülers abgestimmt. Auch samstags!

Die praktische Prüfung kann erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des gesetzl. Mindestalters abgelegt werden.

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