You are here: Home Praxis

Praxis

 

Eine gute Ausbildung ist die sicherste Grundlage für das Bestehen der praktischen Führerscheinprüfung.
Praktische Fahrtermine werden individuell auf Wunsch des Fahrschülers abgestimmt.Es kann zwischen verschiedenen Fahrzeugkategorien im Pkw-Bereich (Audi A1 | A3 | A4 | A5 | A6 | Q3 | Q5) gewählt werden. Automatik-Fahrzeuge stehen in zwei Kategorien zur Verfügung.Für die Motorradausbildung halten wir neue und für jeden passende Krafträder bereit.

Fahrübungen / Grundausbildung

Die Gesamtzahl der Grundfahr- bzw. Übungsstunden variiert. Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgeschrieben.
In den Übungsstunden bzw. der Grundausbildung werden die Handhabung und Bedienung des Fahrzeugs, sowie Verhaltensregeln im Verkehr vermittelt.
Die Stundenanzahl hängt nicht zuletzt von der individuellen Begabung und Ausgeglichenheit, der eigenen Motivation und Mitarbeit des Fahrschülers ab. Auch das Alter kann eine Rolle spielen.

 

Sonderfahrten

Der Gesetzgeber schreibt bei Ersterwerb eines Führerscheins der Klassen A (Motorrad) und B (Pkw)
12 besondere Ausbildungsfahrten
vor.
Diese beinhalten:

Überlandfahrten (ÜL) Schulung auf Bundes- und Landstraßen
5 x 45 Minuten
Autobahnfahrten (AB) Schulung auf Autobahnen
4 x 45 Minuten
Nachtfahrten (NF) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3 x 45 Minuten

Bei Erweiterung eines bestehenden Führerscheins variiert die Anzahl der Sonderfahrten.
Detaillierte Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden!

  Besondere Ausbildungsfahrten A1
A
B
A1 auf A
A auf A2
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
B auf C
C auf CE
C1 und C1E
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
C und CE
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt
1 ÜL 5 3 3 5 1 3 4 3 5 8
2 AB 4 2 1 2 1 1 2 1 2 3
3 NF 3 1 1 3 0 2 2 0 3 3

 

1 Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
2 Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben
(davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
3 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(Zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

Prüfung

Die praktische Führerscheinprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden und setzt die bestandene theoretische Prüfung der jeweiligen Klasse voraus. Der Führerschein wird jedoch erst mit Erreichen des Mindestalters ausgehändigt.

Am Tag der praktischen Prüfung sind mitzubringen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Nachweis über die Entrichtung der Prüfgebühr

Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Generell gilt, dass jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, 2 Jahre lang in der Probezeit ist. Die Probezeit wird im Führerschein vermerkt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig. Die Fahrerlaubnis-Klassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen.

Warum bekommt man den Führerschein nur auf Probe?

Leider sind Fahrneulinge bzw. junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt. Das Risiko, tödlich zu verunglücken, ist in dieser Altersgruppe 3 – 4 Mal so hoch wie bei allen anderen Altersgruppen. Deswegen sollen Fahranfänger veranlasst werden, besonders vorsichtig und vorschriftsmäßig zu fahren.

Was passiert, wenn man während der Probezeit gegen die Verkehrsregeln verstößt?

Je nach schwere des Vergehens wird unterschieden:

  • Verwarnungsgelder, z. B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich.
  • Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.
top