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AM - Motorrad

Alter:
ab 16 Jahre

 

Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt

 

Zweiräder:
(auch mit Beiwagen)
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Vebrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

 

Leichtkrafträder:
mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

 

Dreiräder / Vierräder:
mit einer durch die bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren;
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

 

Ausbildung

 

Theorie:
12
Doppelstunden
á 90 Min.
Grundstoff

 

2
Doppelstunden
á 90 Min.
Zusatzstoff

 

Praktisch:
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusb

 

Prüfung

 

Theorie:
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden

 

Praktisch:
45 Minuten

 

Wissenswertes

 

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum
    31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals
    in den Verkehr gekommen sind.
  • Die Klasse S wurde am 01.Februar 2005 in Deutschland eingeführt, geht ab 19.Januar in der neuen Klasse AM auf.
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