AM - Motorrad
Alter:
ab 16 Jahre
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Zweiräder:
(auch mit Beiwagen)
(auch mit Beiwagen)
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Vebrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Leichtkrafträder:
mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Dreiräder / Vierräder:
mit einer durch die bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren;
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Ausbildung
Theorie:
12
Doppelstunden
á 90 Min.
Grundstoff
2
Doppelstunden
á 90 Min.
Zusatzstoff
Praktisch:
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusb
Prüfung
Theorie:
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
Praktisch:
45 Minuten
Wissenswertes
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum
31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals
in den Verkehr gekommen sind. - Die Klasse S wurde am 01.Februar 2005 in Deutschland eingeführt, geht ab 19.Januar in der neuen Klasse AM auf.
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