Theorieprüfung
Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden.
Zur Prüfstelle sind mitzunehmen:
- Personalausweis / Reisepass
- Benachrichtigungsschreiben vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten / Landratsamt
- Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule über den theoretischen Mindestunterricht
- Bargeld oder EC-Karte für die Prüfgebühr
Bitte nutzt die Möglichkeit am Tag der Theorie-Prüfung auch gleich die Gebühr für die Praktische-Prüfung zu entrichten.
Lehrgänge und fachbezogene Weiterbildungen / Seminare
Ab 5 / 10 Teilnehmern (seminarabhängig) bieten wir separate Lehrgänge
und fachbezogene Weiterbildungen / Seminare an.
Gern auch in ihren Räumen!
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